Rechtsschutz

DMB-Mietrechtsschutzversicherung

Der DMB Emsland e.V. hat sich der Rechtsschutzversicherung des Deutschen Mieterbund (DMB) angeschlossen und damit seine Leistungen für die Mitglieder erheblich verbessert.

Was leistet die DMB-Rechtsschutzversicherung?

Sie übernimmt im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung die notwendigen Kosten bis zu € 20.000,00 bei € 150,00 Selbstbehalt des Mitglieds je Versicherungsfall.
Ersetzt werden die Kosten des eigenen und des gegnerischen Anwalts, die Gerichtskosten einschließlich etwaiger Zeugen- und Gutachtergebühren.

Was muss das Mitglied beachten?

Das Mitglied muss eine dreimonatige Wartefrist einhalten, die mit der Aufnahme in den Mieterverein beginnt. Kostenschutz wird somit nur gewährt, wenn der Streitfall, aus dem der Mietprozess entsteht, mindestens drei Monate nach dem Beitritt zum Mieterverein entstanden ist.
Rechtsberatung wird dagegen sofort, ab Eintritt in den Mieterverein gewährt.

Was muss das Mitglied sonst noch beachten?

Eine pünktliche Beitragszahlung ist unerlässlich, damit der Versicherungsschutz nicht gefährdet wird. Laut Satzung ist der Beitrag im Voraus zu zahlen.
Dieses wird durch ihre Beitragseinzugsermächtigung und ihrer Bankkontendeckung erfüllt.

Kommen Sie mit allen Mietfragen rechtzeitig zur Beratung.
Je früher Sie kommen, desto besser können wir Ihnen helfen.

Die Mietrechtsschutzversicherung tritt in der Regel nur dann ein,
wenn Sie vor dem Prozess den Mieterverein zur Beratung aufgesucht haben.

Nur der Mieterverein selbst kann bei der DMB-Rechtsschutzversicherung die Kostenübernahme beantragen.

Beauftragen Sie deshalb niemals eigenmächtig einen Rechtsanwalt, ohne vorherige Rücksprache mit dem Mieterverein Emsland e.V.